Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Sie wird eingesetzt, um die Handlungsfähigkeit im Alltag zu fördern, die Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Eine Verordnung durch Ihren Arzt erfolgt insbesondere dann, wenn folgende Ziele angestrebt werden:
- ✔ Prävention: Eine Verschlimmerung der Erkrankung soll verhütet werden.
- ✔ Linderung: Krankheitsbeschwerden sollen gemindert oder beseitigt werden.
- ✔ Gesundheitserhaltung: Eine drohende Schwächung der Gesundheit soll abgewendet werden.
- ✔ Entwicklungsförderung: Einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes wird entgegengewirkt.
- ✔ Pflegesicherung: Eine drohende Pflegebedürftigkeit soll vermieden oder gemindert werden.
Hinweis für Patienten: Ergotherapie kann von Hausärzten sowie Fachärzten (z. B. Neurologen, Pädiater oder Orthopäden) auf Rezept verordnet werden.
Erwachsene
Im Erwachsenenalter steht das Wiedererlernen verloren gegangener Funktionen im Vordergrund, um die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu sichern. Wir unterstützen Sie bei krankheitsbedingten Einschränkungen mit folgenden Schwerpunkten:
- Motorik: Feinmotorik-, Schreib- und Armfunktionstraining.
- Alltag: Training von Alltagsfunktionen und professioneller Umgang mit Hilfsmitteln.
- Kognition: Hirnleistungstraining sowie Förderung der geistigen und kognitiven Belastbarkeit.
- Psychosomatik: Beüben der seelischen und körperlichen Belastbarkeit.
Kinder & Jugendliche
Bei Kindern liegt der Fokus auf der Unterstützung der natürlichen Entwicklung. Wir fördern Grundfertigkeiten, die für den familiären Alltag, den Kindergarten oder die Schule essenziell sind:
- Bewegung: Grobmotorik, Gleichgewicht und Koordination.
- Geschicklichkeit: Fein- und Stiftmotorik (Graphomotorik).
- Wahrnehmung: Förderung der auditiven, visuellen und Körperwahrnehmung.
- Lernen: Aufmerksamkeit, Konzentration und Denkvermögen.
Informationen zur Zuzahlung
Gesetzlich versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind gesetzlich verpflichtet (§ 32 SGB V), eine Zuzahlung zu leisten. Diese besteht aus:
- ✅ 10,00 € pauschal pro Verordnung
- ✅ 10 % des Wertes der erbrachten Leistungen
Als Heilmittelerbringer sind wir gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag im Namen der Krankenkassen einzuziehen. Der Betrag wird vollständig mit unseren Vergütungsansprüchen gegenüber der Krankenkasse verrechnet.
Befreiung von der Zuzahlung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse befreien lassen. Maßgeblich ist hierbei die sogenannte Belastungsgrenze:
- 2 % Grenze: Die Zuzahlungen übersteigen 2 % Ihres Bruttojahreseinkommens.
- 1 % Grenze (Chronikerregelung): Für schwerwiegend chronisch Kranke (z. B. bei Vorliegen von Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder einem GdB von mindestens 60 %) gilt eine reduzierte Grenze von 1 %.
Wichtiger Hinweis: Eine Befreiung ist uns gegenüber durch die Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis sind wir zur Einziehung der Zuzahlung verpflichtet.
Wer ist nicht betroffen?
Grundsätzlich keine Zuzahlung in der Ergotherapie leisten:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Privatpatienten & Versicherte der freien Heilfürsorge
- Unfallverletzte (BG / Gemeindeunfallversicherung)
- Patienten mit gültigem Befreiungsausweis
Weiterführende Informationen finden Sie unter: betanet – Zuzahlungsbefreiung